Das Homeoffice dem Vermieter melden?

Viele fragen sich, ob der Vermieter zu informieren ist, wenn man in den eigenen vier Wänden arbeitet. In der aktuellen Ausgabe des MieterMagazins vom Berliner Mieterverein e.V. findet sich im Artikel „Heimarbeit – Wenn das Büro zu Hause einzieht …“ folgende Definition:

„ … Juristisch wird grundsätzlich zwischen erlaubnisfreier Heimarbeit und erlaubnispflichtiger teilgewerblicher Nutzung unterschieden. Maßgeblich ist hierbei die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Juli 2009 (Az.: VIII ZR 165/08): “Geschäftliche Aktivitäten des Mieters in der Wohnung, die nach außen in Erscheinung treten, muss der Vermieter grundsätzlich nicht ohne entsprechende Vereinbarung dulden. Er kann jedoch nach Treu und Glauben verpflichtet sein, die Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, wenn es sich um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne ins Gewicht fallenden Kundenverkehr handelt; hierfür trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast.” (Bundesgerichtshof, Wohnungswirtschaft und Mietrecht 2009, Seite 517) … .“

Der gesamte Artikel steht auch in der Online-Ausgabe des Magazins 3/2010, zu finden auf der Website des Mietervereins.

Autorin: Birgit Golms | Themen: Arbeiten, Nützliches | Kommentieren

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